Reisen ohne gültigen Fahrausweis

Bitte lösen Sie immer vor dem Betreten des Busses oder beim Einsteigen bei unseren Fahrdienstmitarbeitenden den für Sie nötigen Fahrschein. Entwerten Sie Ihre Fahrausweise, wenn nötig, vor Abfahrt oder beim Einsteigen beim dafür vorgesehenen Entwerter. Entsprechende Fahrscheinentwerter stehen in den Bussen zur Verfügung.

Fahrausweispflicht - Bitte Reisen Sie nur mit gültigem Fahrausweis

Das Fahrpersonal des ÖPNV ist auf eigenes Ermessen jederzeit zur Fahrausweiskontrolle berechtigt. Stichprobenartig führen wir auch Fahrscheinkontrollen mit eigenem Personal durch.  

Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen ein erhöhtes Beförderungsentgeld von 60,00 Euro. – Zudem werden die Personalien für zwei Jahre registriert. Im Wiederholungsfall kann ein Beförderungsausschluss ausgesprochen werden. 

Gut zu wissen:
  • Fahrkarten oder Mehrfahrtenkarte vor dem Hinsetzen im Bus lösen bzw. entwerten
  • Auch Hunde (ausgenommen kleine Hunde gemäß Tarif) benötigen einen Fahrausweis. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Personen.
  • Haben Sie Ihr persönliches Abo oder Ihre MobiCard vergessen so können Sie diese nach den Fahrscheinkontrollen und innerhalb von zehn Tagen im Stadtbus Büro  vorgewiesen? 
  • Vermeiden Sie Mahngebühren und begleichen Sie die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist. Nachher werden zusätzliche Gebühren fällig.

Tarifarische Grundlagen

Als "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Im § 9 des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg ist im »»Gemeinschaftstarif Beförderungsbedingungen A§9 die Vorgehensweise für das erhöhte Beförderungsentgeld geregelt.  

Bei Fragen bezüglich Beanstandungen bei Fahrscheinkontrollen (frühestens zwei Tage nach Kontrolle) wenden Sie sich an unser Kundencenter, Marktplatz 44, 91710 Gunzenhausen, Tel.: 09831 / 51 69 00. 

 

Weitere Infos erhalten Sie unter »»https://www.vgn.de/media/Gemeinschaftstarif_2018.pdf/