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Das Fahrpersonal des ÖPNV ist auf eigenes Ermessen jederzeit zur Fahrausweiskontrolle berechtigt. Stichprobenartig führen wir auch Fahrscheinkontrollen mit eigenem Personal durch.
Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen ein erhöhtes Beförderungsentgeld von 60,00 Euro. – Zudem werden die Personalien für zwei Jahre registriert. Im Wiederholungsfall kann ein Beförderungsausschluss ausgesprochen werden.
Als "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Im § 9 des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg ist im »»Gemeinschaftstarif Beförderungsbedingungen A§9 die Vorgehensweise für das erhöhte Beförderungsentgeld geregelt.
Bei Fragen bezüglich Beanstandungen bei Fahrscheinkontrollen (frühestens zwei Tage nach Kontrolle) wenden Sie sich an unser Kundencenter, Marktplatz 44, 91710 Gunzenhausen, Tel.: 09831 / 51 69 00.
Weitere Infos erhalten Sie unter »»https://www.vgn.de/media/Gemeinschaftstarif_2018.pdf/